Dienstag, 7. Februar 2012
So sehe ich die Sache:
Mein Favorit war Christian Wulff zur Wahl des Bundespräsidenten nicht,
allerdings auch nicht Bundespräsident der Herzen.
Nun aber ist Christian Wulff Bundespräsident und die ganze Angelegenheit
wird von den Medien dargestellt, als hätte man es mit einem Krimminellen zu tun.
In Sache Wulff wird laufend die im GG Artikel 5 verankerte Pressefreiheit
eingefordert.
Es gibt aber auch im GG den Artikel 1, der besagt: „ Die Würde des Menschen
ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.“
Dies gilt auch für den Bundespräsidenten. Was sich einige, vor Hass
geifernder Schreiber in diversen Internetforen mit Duldung der
jeweiligen Moderatoren erlauben ist unterstes Niveau.
Selbst Politiker scheuen nicht mehr davor zurück, den Bundespräsidenten als
„Witzfigur“ u. ä. nach § 90 StGB zu verunglimpfen.
Herr Wulff hat als Bundespräsident dem Deutschen Volk bisher keinen Schaden
zugefügt. Sein Fehler war es, sich mit der Presse und in einigen seiner
Reden mit der Finanzwelt anzulegen.
Die Medien sollten sich fragen, ob ihre Hexenjagd mit dem Art.
5 GG Abs.2 vereinbar ist.
Hier heißt es auch : Diese finden ihre Schranken in dem Recht der persönlichen
Ehre.
Die Attribute mit denen Herr Wulff und selbst seine Frau belegt wurden sind
ehrverletzend.
Was bisher in den Medien von den selbstherrlichen Moderatoren und
Journalisten zum Besten gegeben wurde ist einfach abstoßend.
Die Medien sollten zur Sachlichkeit zurückfinden.